Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Der Ausbau der Digitalisierung in den Krankenhäusern ist ein notwendiger Schritt für die Zukunftssicherheit des Gesundheitssystems insgesamt. Gerade die Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass in den vergangenen Jahren zu wenig in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser investiert worden ist. Bund und Länder wollen im Rahmen des Krankenhaus-Zukunfts-Gesetzes (KHZG) mit erheblichen Investitionen die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser unterstützen, um diese für aktuelle und künftige Versorgungsprozesse intern wie auch sektorübergreifend gut und sicher aufzustellen.

Das Fördervolumen des Bundes beträgt drei Milliarden Euro, die Länder und/oder Krankenhausträger sollen zusätzlich 1,3 Milliarden Euro übernehmen. Die Fördermittel aus dem sogenannten Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bewilligt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Krankenhauszukunftsfonds wiederum nutzt Fördermittel der Europäischen Union – genau: der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Im Mittelpunkt des Investitionsprogramms stehen die Förderung der digitalen Infrastruktur und Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Cybersicherheit in den Krankenhäusern. Für die Inanspruchnahme der bereitgestellten Fördermittel wurden verschiedene Verwendungszwecke global definiert und in Bezug auf das Thema IT-Sicherheit eine zwingende, mindestens 15-prozentige Antragskomponente festgeschrieben.

Bundesweit wurden bis Anfang November 2024 nach BAS-Angaben 6070 Anträge gestellt, aus Bayern 1467.

Folgende Fördertatbestände haben die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach beantragt:

Fördertatbestand 1 „Notaufnahme“:

Dieser FTB (Fördertatbestand) beinhaltet die Anpassung der technischen Ausstattung der Notaufnahmen von Krankenhäusern an den aktuellen Stand der Technik.

Fördertatbestand 2 „Patientenportale“:

Der zweite FTB umfasst die Einführung von digitalen Patientenportalen, um den Informationsaustausch zu beschleunigen. Hierbei werden digitales Aufnahme-, Behandlungs-, Entlassungs-, sowie Überleitungsmanagement behandelt.

Fördertatbestand 3 „Digitale Dokumentation“:

Dieser FTB hat die Förderung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation, sowie eine Verringerung des generellen Aufwands zum Ziel. Hierzu gehört beispielsweise die Implementierung von sprachassistierten Systemen. 

Fördertatbestand 4 „Entscheidungsunterstützungssysteme“:

Zu diesem FTB zählt die Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen. Dieser FTB zielt auf die Unterstützung medizinischen Fachpersonals beim täglichen Treffen wichtiger Entscheidungen ab. Hierzu gehört in etwa die Wahl der richtigen Therapie oder Medikation.

Fördertatbestand 5 „Medikationsmanagement“:

Das digitale Management von Medikationen soll durch diesen FTB gefördert werden. Hierdurch soll durch eine präzisere Dokumentation der Medikationen die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht werden. Die Systeme sollen untereinander interoperabel agieren sowie ständig abrufbare Informationen bereitstellen.

Fördertatbestand 6 „Leistungsanforderung“:

Dieser FTB beinhaltet die Implementierung von Systemen zur digitalen Leistungsanforderung. Die Möglichkeit der digitalen Anforderung von Behandlungs- oder Diagnoseplänen und gleichzeitige digitale Rückmeldung bei Befunden beschleunigen die Dokumentation.

Fördertatbestand 10 „Informationssicherheit“:

Die Verbesserung der Cyber-Sicherheit innerhalb von Krankenhäusern wird durch diesen FTB festgelegt. Absicht ist es, insbesondere die nicht zu den kritischen Infrastrukturen gehörenden Krankenhäuser in diesem Gebiet zu stärken.