Ethische Aspekte in der Gefäßmedizin
Ethische Aspekte in der gefässmedizinischen Behandlung älterer Patienten
Erkrankungen des Gefäßsystems treten häufig im höheren Alter auf und können der Lebenserwartung enge Grenzen setzen oder akut direkt lebensbedrohlich sein. Die moderne Medizin ermöglicht mit subtil gesteuerten Narkoseverfahren und den Möglichkeiten der heutigen Intensivmedizin die Durchführbarkeit vieler Operationen auch für ältere und schwer vorerkrankte Patienten.
Die moderne Intensivmedizin kann Organsysteme über mehrere Tage unterstützen oder sogar ersetzen. Früher als aussichtslos angesehene Krankheitsverläufe können mit einer realistischen Überlebenschance behandelt werden.
Dennoch sind auch einer hochmodernen und stark technisierten Medizin Grenzen gesetzt. So können Apparate zwar ein begrenztes Überleben sicherstellen, aber manchmal ist ein selbstbestimmtes Leben mit entsprechender Lebensqualität außerhalb eines Krankenhauses nicht mehr möglich.
Auch die manchmal medizinisch gesehen lebensnotwendige Amputation eines durchblutungsgestörten und nicht mehr erhaltungsfähigen Beines kann für den schwer kranken und alten Patienten ein überaus belastender das Leben limitierender Eingriff sein, insbesondere dann, wenn die Funktion anderer wichtiger Organe stark beeinträchtigt ist. Häufig ist eine vollkommene Pflegebedürftigkeit und damit der Verlust der persönlich empfundenen Lebensqualität die Folge.
Viele Menschen, die in eine solche Situation geraten, erwarten von den behandelnden Ärzten, dass ihr Leiden nicht unnötig verlängert wird, wenn keine realistische Aussicht auf Heilung oder wenigstens eine Besserung des Zustandes und damit der Erhalt eines gewissen Maßes an Lebensqualität besteht.
Manche Patienten mit schweren Erkrankungen besitzen aus diesem Grund eine Patientenverfügung, in der sie festgelegt haben, wie sie behandelt werden wollen und welche Maßnahmen sie ausdrücklich nicht wünschen (z.B. Langzeitbeatmung, künstliche Ernährung, Blutwäsche, Amputation eines Beines o.ä.)
Seien Sie deshalb nicht irritiert, wenn Sie Mitarbeiter unserer Klinik nach einem solchen Dokument fragen.
Keinem unserer Patienten wird eine Therapieoption vorenthalten, wenn eine realistische Chance auf Heilung besteht.
Dabei ist es uns eine Verpflichtung, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu berücksichtigen und zu respektieren.
Falls Sie keine detaillierte Patientenverfügung aussprechen wollen, können Sie mit einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer – für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können – für Sie Ihren Willen gegenüber den behandelnden Ärzten zum Ausdruck bringen soll.
Weitere Informationen zu Verfügungen und Vollmachten und entsprechende Vordrucke zum Herunterladen finden Sie unter anderem auf der Homepage des Bundesjustizministeriums oder des Bayerischen Justizministeriums.
>> Download Info-Flyer